VL REG SILENEN 3369309

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde Silenen. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten von Silenen, wobei das Stimmrechtsalter bei 18 Jahren festgesetzt ist. Die Gemeinde Silenen kennt pro Jahr zwei ordentliche Gemeindeversammlungen. Nach Bedarf können durch den Gemeinderat ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können ihre politischen Rechte anlässlich der Gemeindeversammlung oder an der Urne wahrnehmen. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Gemeindeordnung von Silenen.

Termine für das Jahr 2023
Datum Ort Uhrzeit
22. November 2023 Turnhalle Bristen 20.00 Uhr
Vergangene Gemeindeversammlungen
24.05.2023
23.11.2022